Wer mit einer Solaranlage seinen eigenen Strom produzieren will, muss sich überlegen, wie er eine Photovoltaikanlage finanziert. Für den Kauf und die Installation der Anlage werden oft mehrere tausend Euro benötigt. Eine Solaranlage ist also eine langfristige Investition, die sich erst mit der Zeit rentiert. Spannend ist auch der Artikel auf Kreditmagazin.net. Die einzige Möglichkeit, um festzustellen, ob sich diese Investition lohnt, ist daher, die Ausgaben und die zu erwartenden Erträge abzuwägen.

Steuervorteile und Subventionen

Die ursprünglich großzügigen staatlichen Subventionen wurden aufgrund der sinkenden Anschaffungskosten schrittweise reduziert. Sie liegen jetzt im Wesentlichen bei Null. Auf staatlicher und lokaler Ebene gibt es noch einige Subventionen. Auch Steuervorteile können in Anspruch genommen werden, was zu Einsparungen führen wird.

Kleine Photovoltaikanlagen werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen. Außerdem wird die Steuer nicht mehr auf den Verkauf und die Installation der Anlagen oder die Installation von Stromspeichersystemen erhoben. Um sicherzustellen, dass du dir diese Chance nicht entgehen lässt, solltest du das Folgende lesen.

Bis zu welcher Leistungsgrenze entfällt die Steuer?

Bei PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt entfällt die Steuer. Sie können auf gewerblichen Grundstücken, Einfamilienhäusern einschließlich Nebengebäuden oder beidem stehen.

Durch die Ermittlung des verfallenen Gewinns kann die Steuerbefreiung auch dann gelten, wenn die PV-Anlage auf einem anderen Gebäude steht, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Hier ist es wichtig, dass du besonders auf die spezifischen Leistungsbeschränkungen achtest, die für dein Unternehmen gelten. Und zwar unabhängig davon, ob du ein steuerbefreites Unternehmen oder eine natürliche Person bist.

Durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung könnte es in Zukunft sogar denkbar sein, auf den Vorsteuerabzug und die damit verbundenen Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen zu verzichten. Außerdem kannst du es weiterhin vermeiden, bei zukünftigen Käufen und Installationen Umsatzsteuer zu zahlen.

Einspeisevergütung vs. EEG-Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert die Solar-Stromförderung. Es wurde im Jahr 2000 verabschiedet und ist auch jetzt noch in Kraft. Der ins Netz eingespeiste Solarstrom wird dank der sogenannten Einspeisevergütung mit einem vorher festgelegten Satz vergütet. Der Betrag ist abhängig vom Datum der Inbetriebnahme der PV-Anlage und wird für 20 Jahre garantiert. Natürlich verliert ein Einspeisetarif, der ständig sinkt, mit der Zeit an Attraktivität. Das war die Antwort des Staates bis zum 29. Juli 2022 auf die stetig sinkenden Anschaffungskosten. Für Photovoltaikanlagen, die bis Januar 2024 installiert werden, gilt derzeit keine Degression. Außerdem hat der Staat ab dem 30. Juli 2022 die Fördersätze drastisch erhöht. Nur für Neuanlagen ändert sich die Einspeisevergütung, für alle bestehenden Anlagen nicht.

Finanzierung von Solaranlagen

Es ist schnell gesagt, dass Solarkredite von Banken und Sparkassen sehr niedrige Zinssätze haben, da sie zur Energiewende beitragen. Die sogenannten Förderkredite der KfW sind schwieriger, da die Zinssätze je nach Bonität des Antragstellers und der Marktentwicklung variieren. Für viele Anlagenbesitzer besteht der größte Vorteil eines KfW-Kredits darin, dass er in den ersten Jahren nicht zurückgezahlt werden muss.

Sonderfall: Solarleasing

Beim Solarleasing wird eine PV-Anlage geleast und dann gekauft. Du zahlst einen monatlichen Betrag an ein Leasingunternehmen, das die Solarstromanlage kauft. Diese Art des Leasings führt oft dazu, dass die Anlage direkt gekauft wird. Wie du es von deinem Auto kennst.

Es ist wichtig, dass du deine Leasingkosten auf das beschränkst, was die Anlage wirklich erzeugt, damit sie sich nach und nach selbst tragen kann. Mit dieser Wahl stehen jetzt auch andere Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Die Möglichkeit, zusätzliche Unternehmenssteuern zu reduzieren, ist der klare Vorteil des Leasingmodells für Unternehmen. Außerdem wird das Leasing-Geschäftsmodell nicht in der Bilanz ausgewiesen und gilt als bilanzneutral.

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