Die Energiekosten explodieren, vor allem für Heizstoffe wie Gas und Öl. Das neue Wohnungsbauministerium hat jetzt einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen, damit sozial benachteiligte Menschen, die kein Harz IV bekommen, nicht in kalten Wohnungen sitzen müssen. Die Auszahlung wird fast zwei Millionen Menschen helfen.

Privathaushalte werden durch den dramatischen Anstieg der Heizkosten stark belastet. Noch nie waren die Kosten für Benzin, Strom und Heizung so hoch wie heute. Verständlich ist auch, dass viele Haushalte jetzt Heizkosten sparen möchten. Hierfür eignen sich beispielsweise auch smarte Heizkörperthermostate.

Das dritte Paket von Entlastungsmaßnahmen wurde verabschiedet. Alles, vom Midi-Job bis zu den Bahnkosten, wird bald erschwinglicher oder billiger sein. Was mit den Heiz- und Strompreisen passieren wird, dürfte die meisten von uns aber gerade jetzt besonders interessieren. Ein neuer Heizkostenzuschuss soll jetzt helfen, die explodierenden Kosten etwas abzufedern.

Heizkosten Zuschuss für Wohngeld- und BAFöG-Empfänger

Der erste Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro wurde von der Bundesregierung bereits als Reaktion auf den erheblichen Anstieg der Energiepreise in der ersten Jahreshälfte eingeführt. Wohngeldempfänger/innen und Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, erhalten einen zweiten Zuschuss, um zu gewährleisten, dass Wohnen und Heizen im Rahmen der Möglichkeiten sozial benachteiligter Familien bleiben und die mit den strengen Wintermonaten verbundenen Mehrkosten gedeckt werden.

Der zweite Zuschuss wird insgesamt fast zwei Millionen Familien helfen. Wohngeldempfänger/innen, Auszubildende und Studierende, die BaFöG oder andere staatliche Leistungen erhalten, haben alle Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Entscheidend für den Anspruch auf den Heizkostenzuschuss ist, dass der entsprechende Zuschuss für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wird.

Wie hoch ist der Heizkosten Zuschuss?

Er steht jedoch nur denjenigen zur Verfügung, die Wohngeld beziehen. Es gibt eine einmalige Zahlung von 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und zusätzlich 100 Euro für jede weitere Person für die Heizperiode von September bis Dezember. Damit Wohngeldempfänger/innen mit mindestens 685 Euro unterstützt werden, wird der Betrag zusätzlich zum Heizkostenzuschuss I (mindestens 270 Euro bzw. 230 Euro für BAFöG-Empfänger/innen und geförderte Auszubildende) gezahlt.

Studenten und Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung von 345 Euro; für alle anderen richtet sich der Zuschuss nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Allein lebende Personen erhalten 415 Euro, Paare erhalten 540 Euro und zusätzliche Mitbewohner/innen bekommen 100 Euro. Somit erhalten Wohngeldempfänger/innen Berichten zufolge mindestens 685 Euro (I + II) an Heizkostenbeihilfe.

Wann wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Der Auszahlungstermin für den Zuschuss ist noch nicht bekannt. Nach Angaben der Bundesregierung werden die Länder den Zuschuss voraussichtlich noch in diesem Jahr (2022) auszahlen. Der Heizkostenzuschuss wird über die zuständigen Ämter verteilt; ein Antrag ist nicht erforderlich. Allerdings könnte eine Auszahlung in diesem Jahr selten werden. Laut Deutschem Städtetag wird mit der Auszahlung erst Ende Januar oder Anfang Februar 2023 gerechnet, so die Quelle MDR.

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